Mittwoch, 10. März 2010

Partner

Startseite Werkstatt Umweltplakette

Umwelt- Plaketten

Grundlage der Einführungder Umwelt-Plakette ist die am 16.10.2006 im Bundesanzeiger veröffentlichte Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge vom 10.10.2006, die bundesweit zum 01.03.2007 in Kraft tritt. Demnach können Städte, Kommunen und Gemeinden ab dem 01.03.2007 in ihren Grenzen sogenannte Umweltzonen ausweisen, zu denen die Zufahrt nur noch eingeschränkt erlaubt wird. Fahrzeuge, die nicht über die entsprechenden Plaketten verfügen haben kein Zufahrtsrecht.

Schadstoff-
gruppe

PKW und
Wohnmobile
unter 2,8t

PKW und Wohnmobile
unter 2,8t

Wohnmobile
über 2,8t und Nutzfahrzeuge

Nutzfahrzeuge Klasse N, PKW mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz (Klasse M2 u. M3)

Plakettenfarbe

Benziner

Diesel ohne
Partikelfilter

Diesel mit Partikelfilter

Benziner

Diesel

Weiße (keine)
Plakette
Stufe 1
EuroI

00-13, 15, 17, 77, 88, 98

0-24, 34, 40, 77, 88, 98

 

 

 

Rot

Stufe 2
Euro II

 

25-29, 35, 41, 71

 

 

20-22, 33, 43, 53, 60, 61

Gelb

Stufe 3
Euro III

 

30-31, 36, 37, 42, 44-52, 72

14, 16, 18, 21, 22, 25-29, 34, 35, 40, 41, 71, 75, 77

 

34, 44, 54, 70, 71

Grün

Stufe 4
Euro IV,V

14,16,
18-75

32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70,  73-75

30-33, 36-39, 42-70, 73, 74

30-55, 60, 61

35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an uns – Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Mehr Information gibt es auch unter http://www.umwelt-plakette.de